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Stand: 24. März 2020
Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Sorgeberechtigte,
seit Mittwoch, 18.03.2020, bis zunächst zum Ende der Osterferien (19.04.2020) sind die Schulen in Nordrhein-
Grundsätzlich gilt damit für Sie als Eltern/Sorgeberechtigte, dass Sie im genannten Zeitraum die Kinderbetreuung im Rahmen ihrer Elternverantwortung selber sicherstellen müssen.
Lediglich für Kinder bis zur Jahrgangsstufe 6 , von denen mindestens ein Elternteil in einer so genannten „kritischen Infrastruktur arbeitet“ und für die keine anderweitige Betreuung möglich ist, wird eine Notbetreuung in den Schulen.
Neu festgelegt wurde nun, dass die Notbetreuung in Schulen bei unabdingbaren Betreuungsbedarfen auch an Wochenenden und
während der Osterferien (6.4. – 19.4.2020) in Anspruch genommen werden kann.
Davon ausgenommen ist lediglich das Osterwochenende mit den gesetzlichen Feiertagen von Karfreitag, 10.4.2020, bis Ostermontag, 13.4.2020.
Damit die Organisation auch für die Ferienzeit reibungslos weitergehen kann, bitten wir Sie dringend, so frühzeitig wie möglich mitzuteilen, wenn Sie während der Osterferien eine Betreuung in der Schule Ihres Kindes benötigen.
Falls Sie eine Betreuung während der Ferien benötigen und Ihr Kind aktuell schon einen Platz in der Notbetreuung hat, senden Sie bitte eine Email an schulamt@krefeld.de. Nennen Sie darin bitte möglichst konkret die Zeiten des absehbaren Betreuungsbedarfes sowie unbedingt den Namen Ihres Kindes und die besuchte Schule.
Sofern Sie bisher noch keine Notbetreuung für Ihr Kind besteht, für die Osterferien aber ein Betreuungsbedarf absehbar ist, so stellen Sie bitte so früh wie irgend möglich einen Online-
Genauere Informationen zur Notbetreuung und deren Voraussetzungen erhalten Sie unter www.krefeld.de/notbetreuung. Als Link finden Sie dort auch den o.a. Online-
Tel. 02151 – 86 3000 gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Maas (Fachbereich Schule)
Koblenz-